DiagnosticNews . Oktober 2009 [aktuelle Ausgabe]
Aufhebung eines Prüfungsbescheides
Annullierung nur insgesamt möglich
Im Anschluss an eine Sozialversicherungsprüfung erging ein Berichtigungsbescheid,
der für das Unternehmen sowohl Nachzahlungen als auch Rückerstattungen
zur Folge hatte. Der hiergegen eingelegte Einspruch führte aufgrund von
Verfahrensfehlern zur Annullierung des Bescheids. Im Berufungsverfahren beantragte
das Unternehmen, nur die Teile des Verfahrens, die im Bescheid zu Nachzahlungen
führten, zu annullieren, dagegen die festgelegten Rückerstattungen
aufrechtzuerhalten.
Die Berufung wurde abgelehnt. Der Kassationsgerichtshof kam zu der Auffassung,
dass eine teilweise Validierung des Prüfungsverfahrens im Widerspruch
zu dem Gerichtsbeschluss stünde: Wenn eine Berichtigung insgesamt annulliert
würde, dann würde sich diese Annullierung auch auf alle Elemente
der Prüfung beziehen.

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