DiagnosticNews . Juli 2009 [aktuelle Ausgabe]
Handelsrecht . Rückwirkende Reduzierung von Vorstandsbezügen
Einwilligung notwendig
Nachdem der Aufsichtsrat einer Gesellschaft dem gesamten Vorstand einschließlich des Vorsitzenden eine Prämie erteilt hatte, entließ er letzteren.
Noch bevor die Prämie zur Auszahlung angewiesen worden war, erfolgte nachträglich die Annullierung der Prämie des Vorstandsvorsitzenden. Der von ihm angestrebten Klage auf Auszahlung wurde vom Kassationsgerichthof positiv stattgegeben.
Das zunächst angerufene Gericht hatte die Annullierung der Prämie zugelassen, da sie im Rahmen der dem Aufsichtsrat hinsichtlich der Festlegung der Vorstands bezüge zustehenden „Spezialrechte“ („pouvoirs propres“) vorgenommen worden wäre. Darüber hinaus beruhe sie auf einer vor Jahren erfolgten Entscheidung des Kassationsgerichtshofes bei einem vergleichbaren Sach-verhalt. Das oberste Gericht stellte nunmehr fest, dass der Aufsichtsrat, dem das Recht auf Festsetzung der Vorstandsbezüge zusteht, diese nachträglich ohne Einwilligung der Vorstandsmitglieder nicht reduzieren könne. Dabei sei es unerheblich, ob die Prämien bereits ausbezahlt worden seien oder nicht.

nach oben