DiagnosticNews . Juli 2009 [aktuelle Ausgabe]
Steuerrecht . Französische Restaurants sollen billiger werden
Reduzierung der Mehrwertsteuer
Endlich ist es soweit: In den französischen Restaurants wird ab dem 1. Juli 2009 der bisher bestehende Mehrwertsteuersatz von 19,6% auf 5,5% gesenkt. Diese Verringerung, die einen augenscheinlichen Rückgang von 14,1% darstellt, entspricht aber tatsächlich auf den Bruttopreis (MwSt einschließlich) bezogen einer Reduzierung von 11,8%. Die entsprechenden Berufsverbände haben sich in einem „Abkommen über die Zukunft des Gaststättengewerbes“ („contrat d’avenir de la restauration“) verpflichtet, die Mehrwertsteuerreduzierung bei der Preisgestaltung zu berücksichtigen.
Im traditionellen Gaststättengewerbe wird deshalb bei sieben Produkten, die aus einer Liste von zehn auszuwählen sind, die Mehrwertsteuerverringerung weiterzugeben sein. Bei den „Café-Bar“-Betrieben ist eine entsprechende Reduzierung des Verkaufspreises für Kaffee, Tee und andere Erfrischungsgetränke, die an der Theke ausgeschenkt werden, vorzunehmen. Bei Schnellimbissen, die bereits schon früher dem Mehrwertsteuersatz von 5,5% unterlagen und die deshalb Ausgangspunkt der vorliegenden Diskussionen und Forderungen waren, ist eine Senkung der Preise um 5% auf die wichtigsten Angebote durchzuführen.
Die Berufsangehörigen des Gaststättengewerbes haben sich verpflichtet, auf einer leserlichen Liste, die innerhalb und außerhalb des Betriebes anzubringen ist, die Produkte aufzuführen, bei denen die Preisreduzierung durchgeführt wurde.
Es wird interessant sein zu verfolgen, ob die französischen Restaurants tatsächlich und spürbar ihre Preise senken werden.

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