DiagnosticNews . Juni 2009 [aktuelle Ausgabe]

Wirtschaftsrecht . Nicht rechtzeitiger Antrag auf Zahlungseinstellung

Acht Jahre Berufsverbot

Sobald ein Unternehmen sich in Zahlungsunfähigkeit befindet, d.h. sobald die verfügbaren Aktivwerte nicht mehr erlauben, die fälligen Schulden zu begleichen, ist dessen gesetzlicher Vertreter verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen beim zuständigen Handelsgericht die Eröffnung eines Vergleichsverfahrens zu beantragen. Wird diese Frist überschritten, kann das Gericht ein Berufsausübungsverbot des Unternehmensleiters von bis zu 15 Jahren aussprechen. Die Einleitung eines entsprechenden Verfahrens kann noch bis zu drei Jahren nach Konkurseröffnung vorgenommen werden.

Der Kassationsgerichtshof belegte mit Entscheidung vom 10. März 2009 den gesetzlichen Vertreter eines Unter nehmens, der erst mit zeitlicher Verspätung den Konkursantrag stellte, mit einem Berufsverbot von acht Jahren. Dabei blieben seine als Verteidigung vorgebrachten Ausführungen, die Hinauszögerung sei nur erfolgt, um das Unternehmen zu retten, von Seiten des Gerichtes ohne Beachtung.

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