DiagnosticNews . Juni 2009 [aktuelle Ausgabe]
Handelsrecht . Treuhandschaft nun auch für Privatpersonen möglich
Rechtsanwälte als Treuhandnehmer
Die Treuhandschaft wurde durch Gesetz vom 19. Februar 2007 in französisches Recht übernommen. Die Bildung eines Treuhandverhältnisses war jedoch auf juristische Personen als Treuhandgeber und auf Finanz-/ Versicherungsunter nehmen als Treuhandnehmer beschränkt. Dadurch war der Anwendungsbereich dieser wichtigen juristischen Gestaltungsform erheblich limitiert.
Durch das Modernisierungsgesetz für die Wirtschaft vom 4. August 2008 wurden die beiden obigen Beschränkungen aufgehoben. Nunmehr ist die Begründung eines Treuhandverhältnisses auch für Privatpersonen möglich, und Rechtsanwälten ist es erlaubt, als Treuhandnehmer zu fungieren. Ein Erlass vom 30. Januar 2009 regelt einige rechtliche und steuerliche Anpassungen, die sich aus dem erweiterten Anwendungsbereich ergeben.
Es sei daran erinnert, dass die Übertragung der Vermögensgegenstände steuerlich neutral, also ohne Reservenaufdeckung und ohne Übertragungssteuern vollzogen wird. Die Erträge aus dem Vermögen der Treuhandschaft sind weiterhin beim Treuhandgeber, also nunmehr auch bei der Privatperson der Einkommensteuer zu unterwerfen. Das gleiche gilt für die Vermögensteuer, die ebenfalls beim Treuhandgeber anfällt. Die steuerliche Neutralität ist in gleicher Weise für die Auflösung, d.h. den Rückfall des Sondervermögens an den Treuhandgeber gewährleistet. Das Treuhandvermögen wird beim Treuhandnehmer getrennt von dessen eigenem Vermögen ausgewiesen.

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