DiagnosticNews . Juni 2009 [aktuelle Ausgabe]
Steuerrecht . Übertragung von französischen Immobilien
Bestätigung des Urteils von Nizza
Wir berichteten bereits in unserer DiagnosticNews-Ausgabe vom Februar 2009 über das Urteil des Oberlandesgerichts („TGI“) Nizza, das nunmehr durch eine Entscheidung des TGI Grasse bestätigt wurde. Danach sind sich beide Gerichte – im Widerstreit zur Finanzverwaltung – darüber einig, dass die Übertragung von Anteilen einer ausländischen Gesellschaft, deren Hauptaktivität das Halten einer französischen Immobilie beinhaltet, nicht der französischen Registersteuer (5%) unterliegt. Laut beiden Gerichtsurteilen steht das Belegenheitsprinzip, das von dem Stand ort der Immobilie ausgeht, dem nicht entgegen.
Die Finanzverwaltung, die weiterhin diese Meinung nicht teilt, hat nunmehr Berufung gegen dieses Urteil – gegen die Entscheidung von Nizza hatte sie nichts unternommen – eingelegt.
In der Zwischenzeit – also bis zu einem höchstrichterlichen Urteil, auf das noch einige Jahre zu warten ist – wird die Steuerbehörde vergleichbare Sachverhalte wie bisher veranlagen.

nach oben