DiagnosticNews . Mai 2009 [aktuelle Ausgabe]
Wichtiger Hinweis . Abgabetermin für die Einkommensteuererklärung 2008
Ausländische Privatpersonen, die in 2008 ihren steuerlichen Wohnsitz in Frankreich begründet oder in derselben Periode eine Erwerbstätigkeit in Frankreich aufgenommen haben, müssen in 2009 eine Einkommensteuererklärung in Frankreich abgeben. Für unbeschränkt Steuerpflichtige ist der letzte Abgabetermin hierzu der 29. Mai 2009. Bei elektronischer Erklärung auf der Internetseite der Finanzverwaltung (www.impots.gouv.fr) kann unter Umstän den die Abgabefrist bis zum 25. Juni 2009 verlängert werden.
Beschränkt Steuerpflichtige, die Einkünfte aus einer französischen Quelle (z.B. Mieteinkünfte) beziehen und die ihren steuerlichen Wohnsitz in einem EU-Staat oder Nordamerika besitzen, müssen eine französische Einkommensteuer erklärung bis spätestens am 30. Juni 2009 beim zentralen Finanzamt (Centre des Impôts des non résidents – 10 rue du Centre -93465 Noisy Le Grand) abgeben.
Eine Fristverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich. Bei verspäteter Abgabe ist mit einer Strafe von 10% und bei Steuerkürzung bis zu 80% plus Verzugszinsen von 4,8% p.a. zu rechnen.
Einige Fragen, die erfahrungsgemäß oft bei der Abfassung der französischen Einkommensteuererklärung durch Ausländer (Deutsche) auftauchen:
Berücksichtigung deutscher Einkünfte
bei der französischen Steuererklärung,
z.B.:
- Vermietung und Verpachtung (eventuell
auch Verluste)
- Kapitalerträge (die bereits nach den
deutschen Regeln steuerlich erfasst
wurden
Behandlung spezifischer Tatbestände,
z. B.:
- Familienstand
- Werbungskosten
- Doppelte Haushaltsführung
Berechnung der Einkünfte aus französischem Grundvermögen.
Für diese und sicherlich viele andere Fragen besteht nun Handlungsbedarf. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Verfügung.

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