DiagnosticNews . Mai 2009 [aktuelle Ausgabe]

Steuerrecht . Französische Steuerverwaltung fusioniert

Ein Jahrhundertwerk

Die seit Jahrzehnten geplante Zusammenlegung von zwei unterschiedlichen Organisationen innerhalb der französischen Steuerverwaltung hat begonnen. Eine kostspielige, zeitlich überholte, anachronistische Trennung zwischen Steuerveranlagung und Steuerkasse wird verschwinden. Frankreich als zentralistisch aufgebauter und verwalteter Staat hatte sich bisher den Luxus geleistet, zwei voneinander völlig unabhängige Organisationen über das ganze Land verteilt zu führen, die im Wesentlichen nur dazu dienten, die reibungslose Steuereinnahme zu gewährleisten.

So sah sich bisher der französische Steuerpflichtige in Steuersachen zwei unterschiedlichen Verwaltungen bzw. Gesprächspartnern gegenüber: einerseits dem herkömmlichen Finanzamt („Centre des Impôts“) und andererseits der Finanzkasse („Trésor Public“). Dabei entfallen auf die „Centres des Impôts“ 75.000 Mitarbeiter gegenüber 55.000 auf den „Trésor“.

Das „Centre des Impôts“ war zuständig für die Steuerveranlagung, d.h. für alles, was zur Ermittlung und Festlegung der Steuerschuld diente. Sobald es um die materielle Eintreibung ging, lag die Zuständigkeit beim „Trésor“. Der „Trésorier“ (Kassierer) wachte darüber, dass die veranlagten Beträge rechtzeitig und insbesondere der Höhe nach richtig vereinnahmt wurden. Die Abtrennung der Geldbewegungen von der Ermittlung und damit eine bessere Kontrollmöglichkeit zu schaffen, lag diesem Organisationsgedanken zu Grunde. Nicht zuletzt gehört der an Spitze einer auf Departementsebene stehende Leiter einer Finanzkasse, der sogenannte „Trésorier Payeur Général“ („TPG“) zu den höchstbezahlten Beamten in Frankreich.

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