DiagnosticNews . Mai 2009 [aktuelle Ausgabe]
Arbeitsrecht . Steuergutschrift für Forschung
Deutlicher Zuwachs in 2008
Die Ausgaben für Forschung und Entwicklung in der französischen Privatindustrie hinken immer noch weit hinter den anderen großen Industriestaaten her. Sie belaufen sich auf 1,1% des BIP in Frankreich, gegenüber 1,7% in Deutschland und USA und sogar 2,5% in Japan. Der französische Staat möchte dies durch die drastische Erhöhung der bereits bestehenden steuerlichen Subventionen verändern. So wurden die in 2008 möglichen Höchstbeträge der Steuergutschrift für Forschungsaufwendungen – wir berichteten hierüber in vorangegangenen DiagnosticNews- Ausgaben – erheblich angehoben. Danach wird für alle Kosten eines Unternehmens, die die Kriterien von Forschungs- und Entwicklungsausgaben erfüllen, bis zu einem Volumen von 100 Mio.€ voll und darüber zu jeweils 5% eine 30%-Körperschaftsteuerreduzierung gewährt. In den Jahren vor 2008 waren Steuergutschriften lediglich auf den gegenüber dem Vorjahr getätigten zusätzlichen Forschungs- und Entwicklungsausgaben gewährt worden. Für 2008 erhöhte sich damit der vom Staat zu tragende Aufwand auf 4,1 Mrd. € gegenüber 1,6 Mrd. € in 2007.
Ab Januar 2009 werden die Steuergutschriften, die im Falle einer nicht vorliegenden Körperschaftsteuerschuld nicht verrechnet werden können, auf Antrag vom Finanzamt ausgezahlt. Bisher konnte eine Bezahlung, soweit keine Verrechnung mit zwischenzeitlich angefallener Körperschaftsteuer möglich war – erst nach Ablauf von fünf Jahren beantragt werden. In den ersten drei Monaten von 2009 sind bereits 2 Mrd. € von den Unternehmen geltend gemacht worden, wovon mehr als die Hälfte zur Auszahlung kam. In 2008 waren zum gleichen Zeitpunkt nur 43 Mio. € zurückerstattet worden.

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