DiagnosticNews . Mai 2009 [aktuelle Ausgabe]
Aktuell . Wahrung der Gläubigerrechte in der Krise
Erhöhte Schwierigkeiten bei der Zahlungsbeitreibung
Die derzeitige Krisensituation führt zunehmend zu erhöhten Schwierigkeiten bei der Realisierung der Außenstände. Der bei den Insolvenzverfahren zu verzeichnende starke Anstieg ist hierfür ein sichtbarer Beweis. Die Unternehmen sind deshalb gezwungen, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um ihre Rechte bestmöglich zu schützen. Hierzu nachstehend einige Empfehlungen:
Zunächst ist eine Überprüfung der allgemeinen Geschäftsbedingungen angeraten. Sie sollten die wesentlichen Bedingungen enthalten, die zur Wahrung der Gläubigerrechte notwendig sind, wie: Eigentumsvorbehalt, Haftungslimitierung, Aufkündigungsklauseln, Schutz des geistigen Eigentums etc.
Des Weiteren ist die tatsächliche Durchsetzbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber den Vertragspartnern insbesondere hinsichtlich des Eigentumsvorbehaltes zu überprüfen. In der Praxis ist festzustellen, dass der Konkursverwalter oftmals die Anwendung des Eigentumsvorbehalts ablehnt. Es obliegt dann dem Gläubiger nachzuweisen, dass der Schuldner über das Vorliegen einer solchen Klausel informiert war.
Bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist darauf zu achten, dass die Anmeldung der bestehenden Forderungen und die der Herausgabe von Warenlieferungen fristgerecht erfolgt.
Und schließlich sind die Aufkündigungsfristen von Verträgen, deren stillschweigende Verlängerung nicht gewünscht wird, zu beachten.
Ganz allgemein ist nochmals auf die seit dem 1. Januar 2009 bestehenden neuen Zahlungsfristen hinzuweisen. Dabei ist auch zu unterstreichen, dass die vertraglichen Dokumente den neuen Bestimmungen Rechnung zu tragen haben. Der Nichtausweis des Zahlungszieles und der Verzugszinsenhöhe auf der Rechnung steht unter Strafe.

nach oben