DiagnosticNews  .  Juni 2010 [aktuelle Ausgabe]

Editorial .  Verfassungsrechtlicher Schutzwall gegen die Schuldenfalle

Dr. Kurt Schlotthauer

Lieber Leser,

Präsident Sarkozy möchte mit Hilfe der Verfassung langfristig die französische Staatsverschuldung abbauen und ein ausgeglichenes Haushaltsbudget festschreiben. Damit wäre jede – auch zukünftige – Regierung sofort nach Wahlantritt verpflichtet, einen Schuldenreduzierungsplan für die fünfjährige Regierungszeit aufzustellen und sich darüber hinaus für eine Periode, innerhalb derer ein ausgeglichenes Staatsbudget erreicht werden soll, zu engagieren.

Das oberste Verfassungsgericht soll damit zum Hüter, aber auch Exekutor im Falle der Nichteinhaltung des Schuldenabbaus werden. Im Augenblick handelt es sich um eine im Detail noch zu präzisierende Ankündigung des französischen Staatspräsidenten, deren Umsetzung im Rahmen eines hierzu speziell einzuberufenden Kongresses beider Parlamente (Nationalversammlung und Senat) oder, was jedoch in Anbetracht der Tragweite der Maßnahme als höchstunwahrscheinlich anzusehen ist, durch ein Referendum vorzunehmen ist. Für die Zustimmung der Kongressentscheidung bedarf es einer 3/5-Mehrheit beider Häuser, die jedoch insbesondere im Senat im Augenblick als schwierig erscheint.

Das Vorhaben von Nicolas Sarkozy bedeutet für französische Mentalitäten einen Quantensprung und eine radikale Abkehr von der bisherigen Wachstums bzw. Haushaltspolitik, die sich durch hohe Schulden nur selten besonders beeindrucken ließ. Es würde auch das Ende von 36 Jahren permanentem Budgetdefizit bedeuten.

Die neue Orientierung ist, ganz abgesehen von den derzeitig in Europa bestehenden katastrophalen Staatsschuldenszenarien, insbesondere von den Ergebnissen der vom Präsidenten in Auftrag gegebenen Kommission Champsaur/Cortin stark beeinflusst. Danach würden sich nämlich, unter der Annahme eines jährlichen Wachstums von 1,5% bei gleichbleibendem Verschuldungsgrad, die französischen Staatsschulden in 2020 auf 140% des BSP erhöhen (derzeitig 79%). Es besteht also „nur auf dieser Grundlage“ dringender Handlungsbedarf.

Die konstitutionelle Verankerung und damit für alle kommenden Regierungen bestehende Verpflichtung eines ausgeglichenen Haushaltsbudgets wird auf große politische Schwierigkeiten stoßen. Auch sind die derzeitig vorliegenden Pläne noch sehr ungenau und lassen klare messbare Kriterien, die gegebenenfalls vom Verfassungsgericht zu sanktionieren sind, vermissen.

Es ist jedoch der richtige Schritt in die richtige Richtung. Frankreich und Deutschland nähern sich mal wieder – natürlich in unterschiedlicher Art – in einer so schicksalhaften Entscheidung: dem dramatischen Abbau der Verschuldung. Dies ist eine gute Nachricht.

Viel Spaß bei der Lektüre und einige Anregungen für das Tagesgeschäft wünscht Ihnen

Ihre DiagnosticNewsRedaktion

Dr. Kurt Schlotthauer
kschlotthauer@coffra.fr

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