DiagnosticNews . März 2010 [aktuelle Ausgabe]
Die Treuhandschaft
Neues Arbeitsgebiet für Rechtsanwälte
Durch das Modernisierungsgesetz für die Wirtschaft wurde der Berufsstand der französischen Rechtsanwälte bevollmächtigt, die Funktion eines Treuhandnehmers („Fiduciaire“) im Rahmen einer Treuhandschaft („Fiducie“) zu übernehmen. Es sei daran erinnert, dass das Institut der „Fiducie“ erst vor einigen Jahren in Frankreich eingeführt wurde, wobei seit dem 1. Februar 2009 die Rolle des Treuhandgebers („constituant“) durch eine natürliche Person und die des Treuhandnehmers von einem französischen Rechtsanwalt wahrgenommen werden können.
Die Berufsausübung dieser neuen Aktivität durch Rechtsanwälte wurde nunmehr durch ein Dekret (23. Dezember 2009) vervollständigt. Danach muss der Rechtsanwalt vor Übernahme jeder Treuhandschaft seine Rechtsanwaltskammer informieren. Für die Durchführung der „Fiducie“ muss er eine eigenständige Buchhaltung einrichten und eine separate Versicherung abschließen. Der Versicherer ist berechtigt, Informationen über die Buchhaltung des Anwaltes anzufordern. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Mindestdeckungssumme für jeden Rechtsanwalt sich auf 1,5 Mio. D pro Jahr beläuft.

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