DiagnosticNews . März 2010 [aktuelle Ausgabe]
Zeitbegrenzung für die Rückerstattung von beruflichen Auslagen
Änderung der Rechtsprechung
In unserer DiagnosticNews-Ausgabe Nr. 52 vom Oktober 2009 hatten wir das Urteil des Kassationsgerichtshofes vom 20. Mai 2009 besprochen. Nach dieser Entscheidung war der Arbeitgeber nicht berechtigt, die Rückerstattung von nicht zeitgerechten Abrechnungen berufsbedingter Auslagen des Arbeitnehmers zu verweigern. Die im dort vorliegenden Fall bestehende Einmonatsregelung des Unternehmens konnte dem Mitarbeiter, der nach einem viel späteren Zeitraum seine Spesenabrechnung vorlegte, nicht entgegengehalten werden.
Dieses Urteil wurde nunmehr vom Kassationsgerichtshof durch seine Entscheidung
vom 29. September 2009 zurückgenommen. Der oberste Gerichts hof in Sozialsachen
stellt darin fest, dass der Arbeitgeber sehr wohl beruflich verursachte Spesen,
die nicht innerhalb des betrieblich festgelegten Zeitrahmens abgerechnet wurden,
ablehnen kann. Er kam damit auf seine alte Rechtsprechung vor 2006 zurück.
Dies darf laut Kassationsgerichtshof jedoch nicht dazu führen, dass die
Unternehmen die Abrechnungsfristen zeitlich so begrenzen können, dass
in der Praxis eine Erstattung nur noch unter erschwerten Bedingungen möglich
ist.

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