DiagnosticNews . März 2010 [aktuelle Ausgabe]
Kampf gegen den Berufsstress
Komplizierter Aktionsplan, Keine Sanktionen, aber Veröffentlichung
Zahlreiche Selbstmorde, die sich in einigen französischen Großunternehmen in den letzten Jahren ereigneten und die als Folge des immer stärker werdenden Berufsstresses in diesen Betrieben angesehen wurden, veranlassten den Arbeitsminister zum Handeln. Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten wurden aufgefordert, bis zum 1. Februar 2010 Verhandlungen innerhalb ihrer Firmen aufzunehmen, um die Maßnahmen, die in einer Vereinbarung zwischen den Berufsverbänden vom 2. Juli 2008 zur Beseitigung des Berufsstresses festgelegt worden waren, umzusetzen.
Für die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird keine Strafe angedroht. Es ist aber vorgesehen, über eine beim Arbeitsministerium eingerichtete Webseite die betroffenen Unternehmen dort namentlich zu führen und deren Verhandlungsstand in ihren Betrieben anzugeben. Um den Informationsfluss zwischen Unternehmen und Ministerien anzukurbeln, wurden diese Firmen nun aufgefordert, sich beim Arbeitsministerium den „Zugangscode“ zu erfragen, und auf elektronischem Wege mitzuteilen, welche Maßnahmen zwecks Berufsstressbekämpfung sie bereits eingeleitet und, ob z.B. ein Abkommen schon abgeschlossen und welche Einzelheiten dabei geregelt wurden.
Das Arbeitsministerium hat im Februar eine erste Bilanz über die derzeitige Situation in den betroffenen Gesellschaften veröffentlicht. Danach sind die Unternehmen in drei Kategorien eingeteilt worden. Unternehmen, die ein Basisabkommen oder ein Abkommen über die Vorgehensweise abgeschlossen haben, werden in Grünschrift geführt; Unternehmen, die sich zumindest in Verhandlung befinden oder einen Aktionsplan ausgearbeitet haben, sind in oranger Farbe gekennzeichnet. Die übrigen Unternehmen sind in Rot aufgelistet. Die erste Veröffentlichung ergab, dass von den 1.549 erfassten Firmen 293 bereits ein Abkommen abgeschlossen haben und 514 sich in Verhandlungen befinden. Das Arbeitsministerium erachtet das bisher erreichte Ziel als „ermutigend“ – durch die monatliche Aktualisierung soll sich das Verfahren noch beschleunigen.
Ein neuer Weg – statt der üblichen Strafandrohung soll die öffentliche „Anprangerung“ das gewünschte Ziel erreichen helfen.

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