DiagnosticNews  .  März 2010 [aktuelle Ausgabe]

Beendigung eines langjährigen Distributorvertrags


Schadensersatzpflicht bei kurzfristiger Aufkündigung

Ein Wiederverkäufer kündigte mit Einmonatsfrist einen seit Jahren mit seinem Lieferanten bestehenden Distributorvertrag auf. Gleichzeitig verklagte er ihn aus unterschiedlichen Gründen, aber insbesondere wegen abrupter Beendigung der bestehenden Geschäftsbeziehungen.

Der Lieferant hielt dem entgegen, dass der plötzliche Abbruch vielmehr vom Distributor ausgegangen sei und er deshalb Schadensersatzansprüche erhebe. Die Forderung des Lieferanten wurde vom Vorgericht abgelehnt: Die Richter warfen ihm vor, der kurzen Kündigungsfrist vor Klageerhebung durch den Distributor nicht widersprochen zu haben. Der angerufene Kassationsgerichtshof verwarf mit Urteil vom 27. Oktober 2009 die Entscheidung des Vorgerichts: Ein Distributor macht sich für die Aufkündigung von seit Jahren bestehenden Handelsbeziehungen, die nur mit einer Einmonatsfrist erfolgt, schadensersatzpflichtig. Dabei ist es völlig unerheblich, ob der Lieferant diese kurze Aufkündigungsfrist sofort bestreitet oder dies erst im Rahmen des späteren Klageverfahrens geltend macht.

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