DiagnosticNews  .  März 2010 [aktuelle Ausgabe]

Teilbetriebsaufgabe


Wegfall der Steuerbegünstigung

Eine Gesellschaft verkaufte vor Ablauf von drei Jahren einen Teilbereich des von ihr übernommenen, in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Geschäftsbetriebes. Die Gesellschaft war speziell für die Übernahme gegründet worden und hatte unter der Bedingung, die übernommene Aktivität mindestens drei Jahre lang fortzuführen, die Körperschaftsteuerbefreiung erhalten. Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung war die Steuerbegünstigung aufgehoben worden, da die Gesellschaft einen Teilbereich des übernommenen Geschäftsbetriebes aufgegeben hatte.

Der Vorgang wurde nunmehr vom obersten Verwaltungsgericht („Conseil d’Etat“, Urteil 29. April 2009) in diesem Sinne bestätigt. Danach war die Steuerbegünstigung nur unter der Bedingung gewährt worden, dass die gesamte übernommene Geschäftsaktivität ununterbrochen drei Jahre lang fortgeführt würde. Bereits die Weggabe eines Segments dieser Tätigkeit während der Dreijahresfrist – ein autonomer selbständiger Teilbereich war nicht erforderlich – ist ausreichend, um die Körperschaftsteuerbefreiung aufzuheben.

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