DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Rechtsanwälte ersetzen den “Avoué“


Ein historischer Wendepunkt

Zum 1. Januar 2011 werden die letzten „Avoués“ aus dem französischen Rechtswesen verschwunden sein. Damit wird ein uralter französischer Spezialberufsstand der Rechtsanwälte, der in 1816 begründet wurde, aber seine Wurzel bereits im Mittelalter findet, endgültig zu Grabe getragen. Dem „Avoué“, der von seiner Berufsausbildung und Ausübung grundsätzlich dem Rechtsanwalt entspricht, ist es bisher vorbehalten, in einigen Rechtsangelegenheiten die Alleinvertretung auszuüben. Danach kann sich der Rechtssuchende vor den Zivil- und Handelskammern der Revisionsgerichte nur durch einen „Avoué“ anstelle eines „Avocat“ (Rechtsanwalt) vertreten lassen. Des Weiteren oblag es dem „Avoué“, die Mandanten vor der Einleitung eines Revisionsverfahrens zu beraten und die Klageschrift zu entwerfen. Die Reform soll die Vertretung der Rechtsstreitenden vor Gericht vereinheitlichen. Nunmehr wird es hierfür nur noch einen Berufsstand, nämlich den der Rechtsanwälte geben. Damit werden sich auch die Rechtskosten verringern.

Die Reform ist aber auch insbesondere für den Staat kostspielig, da er die bestehenden „Avoués“ bzw. ihre Kanzleien für den Wegfall der Geschäftsgrundlage entschädigen muss. Zunächst wurde davon ausgegangen, dass die staatliche Enteignungssumme 66% des Kanzleiwertes betragen würde; nunmehr wurde vom Staat eine Entschädigung von 100% akzeptiert. Von der Maßnahme sind 444 „Avoués“ betroffen.


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