DiagnosticNews . Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]
Großversuch mit anonymen Bewerbungsschreiben
Vermeidung von Eliminierungen im Vorhinein
Fünfzig Unternehmen unterschiedlicher Größe beteiligen sich derzeitig an einem interessanten, vielleicht etwas theoretischen Versuch, gegen die Diskriminierung bei der Auswahl von Stellenbewerbern vorzugehen. Ein entsprechendes Gesetz vom 31. März 2006, das für Unternehmen von mehr als fünfzig Mitarbeitern die obligatorische Benutzung eines anonymen Lebenslaufs einführen sollte, blieb bisher außer Kraft; das erforderliche Ausführungsdekret wurde sogar niemals erlassen. So versucht es nun die derzeitige Regierung auf freiwilliger Basis. In dem Testverfahren ist vorgesehen, dass die Bewerbungsschreiben auf Angaben wie: Name, Vorname, Adresse, Geschlecht, Alter, Geburtsdatum, Nationalität und Familienstand verzichten sollen. Ebenfalls soll ein eventuell beizulegendes Foto nicht mehr erforderlich sein. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bewerber, die über die angeforderte Kompetenz verfügen, nicht aufgrund anderer Kriterien bereits im Vorhinein eliminiert werden und damit das eigentliche Bewerbungsgespräch nicht erreichen.
Der Versuch wird in sieben Departements durchgeführt, und eine Ergebnisbilanz ist für Ende April 2010 vorgesehen.
Weiterführende Links:
Ausführungen der Tageszeitung Le Monde:
http://www.lemonde.fr/societe/article/2009/11/03/relance-du-cv-anonyme-outil-de-lutte-contre-la-discrimination-a-l-embauche_1261942_3224.html
Ausführungen der Tageszeitung Le Figaro:
http://www.lefigaro.fr/.../05011-20091102ARTFIG00480-le-cv-anonyme-relance-.php
Gesetzestext : Article 24 de la Loi sur l'Egalité des Chances:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000000809647&dateTexte

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