DiagnosticNews . Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]
Entlassung eines „geschützten“ Arbeitnehmers
Gründe für Wegfall der Protektion
Nach französischem Arbeitsrecht können Vertreter der Belegschaft („délégués du personnel“), Mitglieder des Betriebsrates oder auch ein Vertreter einer Gewerkschaft im Betriebsrat nur nach erfolgter Konsultation des Betriebsrates entlassen werden.
Im Falle der Nichteinhaltung dieser Befragungsverpflichtung kann der betroffene Arbeitnehmer jedoch nicht die Unregelmäßigkeit des Verfahrens geltend machen, soweit eine solche Konsultation im konkreten Fall unmöglich war. So entschied das oberste Verwaltungsgericht („Conseil d’Etat“) mit Urteil vom 3. September 2009. In der zugrundeliegenden Entscheidung war der Betriebsrat in Folge der Annullierung der durchgeführten Wahlen aufgelöst worden. Eine Konsultation war damit nicht mehr möglich und die Berufung auf diesen Mangel folgerichtig auch ausgeschlossen.

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