DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Recht auf freie Wohnsitzwahl


Wegzug kann nicht gefordert werden

Die Kündigung eines Arbeitnehmers, der der Aufforderung seines Dienstherrn, seinen Wohnsitz zu verändern, nicht Folge leistete, ist rechtsunwirksam; sie verletzt das Recht auf freie Wahl des Wohnsitzes und ist im vorliegenden Fall weder gerechtfertigt noch zumutbar.

So entschied der Kassationsgerichtshof für Arbeitsrecht mit Urteil vom 23. September 2009, dem folgender Sachverhalt zugrunde lag: Im Rahmen seiner Tätigkeit verwahrte ein Arbeitnehmer in seiner Wohnung Schmuckgegenstände seines Arbeitgebers. Aufgrund der häufigen Überfälle, die in der Wohngegend des Arbeitnehmers auftraten, lehnte die bestehende Versicherungsgesellschaft einen weiteren Deckungsschutz ab. Der Arbeitgeber forderte deshalb seinen Mitarbeiter auf, den Wohnsitz zu wechseln. Nachdem dieser ablehnte, wurde ihm gekündigt. Der vorliegende Arbeitsvertrag enthielt keine Verpflichtung zum Wohnungswechsel (Mobilitätsklausel). Die Kündigung war nicht berechtigt.

Darüber hinaus ist es zweifelhaft, ob eine bestehende Mobilitätsklausel zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, insbesondere aber auch, ob sie im vorliegenden Fall rechtswirksam hätte angewendet werden können. Es ist anzunehmen, dass eine Klausel, die den Wohnsitzwechsel eines Arbeitnehmers als Voraussetzung für die Erlangung eines Versicherungsschutzes berücksichtigt, weder als gerechtfertigt noch als zumutbar angesehen worden wäre.


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