DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Änderung des Vornamens


Diskriminierungstatbestand

Ein Arbeitnehmer wurde bei seiner Einstellung aufgefordert, seinen Vornamen Mohammed in Laurent umzuändern. Der Kassationsgerichtshof sah in diesem Vorgang eine Diskriminierung der Herkunft des Mitarbeiters. Dabei war für das höchste Gericht unbeachtlich, dass im selben Unternehmen noch vier weitere Arbeitnehmer den Vornamen Mohammed trugen und der Kläger seiner Vornamensänderung bei Einstellung zugestimmt hatte. Aus dieser Tatsache ergäbe sich laut Gericht kein objektives Element, das die Aufforderung des Arbeitgebers rechtfertigen könnte. In einem anderen Verfahren war bereits festgestellt worden, dass der Vorname Bestandteil der Identität des Einzelnen ist. Die Forderung auf Namensänderung stelle demnach einen Eingriff in die Privatsphäre des Arbeitnehmers dar.


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