DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Überprüfung von Mitarbeiter-Computern


Kennzeichnung von persönlichen Eintragungen

Dateien, die von einem Mitarbeiter auf dem ihm zur Verfügung gestellten Computer gespeicherten wurden, sind, soweit nicht ausdrücklich die private Zugehörigkeit erkenntlich ist, als professionell zu betrachten. Der Arbeitgeber hat deshalb auch das Recht, in Abwesenheit des betroffenen Mitarbeiters abgelegte Informationen zu lesen. Ein mit den Initialen des Vornamens des Betroffenen gekennzeichnetes Verzeichnis ist hierbei ebenfalls kein Indiz für den persönlichen Charakter der gespeicherten Dateien. Das entspricht der jüngsten Rechtsprechung des Kassationsgerichtshofes vom 21. Oktober 2009. Danach sind grundsätzlich alle vom Mitarbeiter angelegten, aber nicht als persönlich bezeichneten Dateien als professionell anzusehen und durch den Arbeitgeber jederzeit einsehbar sowie gegebenenfalls in einem Kündigungsverfahren gegen ihn verwendbar.

Es obliegt nun dem Mitarbeiter, klar und zweifelsfrei seine persönlichen Dateien zu kennzeichnen, um sie und sich vor dem Zugriff des Arbeitgebers zu schützen.


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