DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Aktionärsklage gegenüber dem Präsidenten


Verurteilung mit geldlichen Vollstreckungsauflagen

Die Aktionäre können gegen Aufsichtsräte und Vorstände wegen Verletzung ihrer Amtspflichten gerichtlich vorgehen und dabei die Beseitigung des beim Unternehmen eingetretenen Schadens fordern.

In dem vorliegenden Urteil des Kassationsgerichtshofes in Handelssachen vom 7. Juli 2009 ging es um die Frage, inwieweit die Aktionäre im Interesse der Gesellschaft auch berechtigt sind, erforderliche Maßnahmen, um die Ausführung eines erlassenen Urteils sicherzustellen, beim ausfertigenden Richter („juge de l’exécution“) zu beantragen.

Der Kassationsgerichtshof bejahte die Frage. Danach können die Aktionäre – soweit das Urteil als vorläufig vollstreckbar erklärt wurde – beantragen, dass eine tägliche Geldstrafe bis zur definitiven Erfüllung des Urteils gegenüber den Organen der Gesellschaft verhängt wird.


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