DiagnosticNews . Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]
Eingeschränkte Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
Konkursverfahren beim Nachkäufer
Der Entscheidung des Kassationsgerichtshofes („Cour de Cassation“) vom 6. Oktober 2009 lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Gesellschaft A verkaufte unter Eigentumsvorbehalt Informatikzubehör an die Gesellschaft B, die die Ware an ihre vier Tochterunternehmen weiterveräußerte. In der Folge wurde sowohl über das Vermögen von A als auch der vier Beteiligungsgesellschaften das Konkurs und anschließend das Liquidationsverfahren eingeleitet. Nachdem die Bezahlung des Kaufpreises nicht erfolgte, verklagte A den Liquidationsverwalter der Tochtergesellschaften. Das Gericht gab der Klage statt und verurteilte den Liquidator zur Zahlung.
Die Entscheidung wurde vom Kassationsgerichtshof aufgehoben. Als Begründung führte es aus, dass auch gegenüber dem Nachkäufer der Eigentumsvorbehalt, der sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hatte, bestünde. Diese Forderung sei jedoch vor Konkurseröffnung entstanden und stelle nur einen normalen, nicht privilegierten Anspruch dar. Die Bezahlung solcher Forderungen verstieße gegen das generelle Begleichungsverbot von vor Konkurs gebildeten Verbindlichkeiten.

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