DiagnosticNews  .  Januar 2010 [aktuelle Ausgabe]

Änderungen bei der Organschaft


Obligatorische Dokumentation der Verrechnungspreise

Im berichtigten Haushaltsgesetz 2009 sind u.a. zwei wichtige Bestimmungen aufgenommen worden. So wurde zum Einen, um der Entscheidung des europäischen Gerichtshofes Rechnung zu tragen, die Definition des französischen Organschaftskreises erweitert und zum Anderen die schriftliche Dokumentation der Verrechnungspreise für Gruppen ab einer bestimmten Größenordnung obligatorisch. Zu beiden Bestimmungen nachstehend einige Einzelheiten:

1. Der neue „Organschaftskreis“
Nach dem oben angeführten Urteil sind die Kriterien für die aufzunehmenden Beteiligungsgesellschaften zu eng gefasst und verstoßen gegen die in der EU bestehenden Regelungen der Niederlassungsfreiheit von Unternehmen.

Hierzu sei daran erinnert, dass die bisherige französische Organschaft („intégration fiscale“) u.a. voraussetzt, dass alle integrierten Firmen, die mindestens zu 95% direkt oder indirekt von der französischen Muttergesellschaft zu halten sind, darüber hinaus französische Kapitalgesellschaften sein müssen. Das soll in dem nachstehenden Schaubild dargestellt werden.

Nur zwischen „M“ und „A“ kann nach den alten Bestimmungen eine steuerliche Organschaft begründet werden. Die übrigen Gesellschaften scheiden aus folgenden Gründen aus:

• „D“, als ausländische Kapitalgesellschaft,

• „B“ und „C“, weil die Zurechnung, um auf mindestens 95% zu kommen, nur über eine ausländische Kapitalgesellschaft („D“) möglich ist.

Nach der neuen Entscheidung erstreckt sich der französische Organschaftskreis nunmehr auch auf „B“ und „C“, da die Beteiligungszurechnung über die im Ausland gelegene Gesellschaft „D“ nicht mehr schadet. „D“ selbst scheidet weiterhin für die Organschaft aus. Die französische Regelung wurde nun entsprechend geändert. Diese Modifikation berechtigt die Gruppen, für die sich aufgrund der neuen Gesetzeslage Änderungen im Organschaftskreis ergeben, rückwirkend bis auf den 1. Januar 2005 eine steuerliche Neuveranlagung zu beantragen.

2. Verrechnungspreise
Ab dem 1. Januar 2010 sind internationale Gruppen, bei denen die französische Gesellschaft oder zumindest eine Gruppenfirma Umsätze oder eine Bilanzsumme von mindestens 400 Mio € ausweist, verpflichtet, eine ausführliche und präzise Dokumentationsschrift zur Ermittlung ihrer Verrechnungspreise zu erstellen.


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