DiagnosticNews  .  Dezember 2009 [aktuelle Ausgabe]

Dualität zwischen Markeneigentum und Domänenname


Kein automatischer Anspruch auf Eintragung

Eine Gesellschaft ist Eigentümerin der Marke „Sunshine“, die sie seit Jahren für die Bezeichnung von Schuhen und Kleidungsstücken verwendet. Sie beantragt nunmehr die Eintragung von „Sunshine“ als Domänennamen für ihre Produkte. Bisher war der Domänenname „Sunshine“ bei der AFNIC von einem Dritten für dessen Aktivität auf dem Gebiete der Photographie reserviert gewesen.

Der Kassationsgerichtshof verweigert die Eintragung des Domänennamens zugunsten des Markeneigentümers von „Sunshine“.

Nach Auffassung des hohen Gerichtes berechtigt die bloße Eigentümerstellung des Markeninhabers von Sunshine nicht zur Berechtigung des Verfahrens einer einstweiligen Verfügung zwecks Eintragung des Domänennamens, da sie weder zur Sicherung noch zur Wiederherstellung des alten Zustandes des Markeneigentümers führe. Das Eigentum an der Marke als eigenständiges Recht an dem geistigen Eigentum könne nur dann als Domänenname eingetragen werden, wenn der Eigentümer ein legitimes Recht hierauf nachweisen könne.

Im vorliegenden Falle war der Domänenname „Sunshine“ rechtmäßig auf einen Dritten zugelassen worden. Diese ordnungsgemäß begründete Situation konnte von dem Markeneigentümer nicht in Frage gestellt werden.




Weiterführende Links:
Französisches Amt für Markenschutz: http://www.inpi.fr/

Gesetzestext zum geistigen Eigentum:
http://www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do?cidTexte=LEGITEXT000006069414&dateTexte=20091203


Eintragung von Domänennamen in Frankreich: http://www.afnic.fr/

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