DiagnosticNews . Dezember 2009 [aktuelle Ausgabe]
Unzulässige Drittverpflichtung der Tochtergesellschaft
Ausnahme bei Bevollmächtigung
Dem Urteil des Kassationsgerichtshofes in Handelssachen vom 15. September 2009
lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Dienstleistungsunternehmen verklagte
eine Gruppengesellschaft auf Provisionszahlung für die Vermittlung eines
Handelsgeschäftes. Der Kläger berief sich auf ein Engagementschreiben
der Obergesellschaft der Gruppe, aufgrund dessen die Provisionszahlungen von
der Tochter zu leisten waren. Die Vorinstanz verurteilte die Tochter zur Zahlung.
Der Kassationsgerichtshof verwarf die Entscheidung mit folgender Begründung:
In Ermangelung einer Absprache zwischen Mutter und Tochter und aufgrund des Fehlens
einer Vermögenseinheit zwischen beiden Gesellschaften kann eine Tochtergesellschaft
niemals durch ein Engagement, das von der Mutter einseitig eingegangen wurde,
verpflichtet werden – außer sie wäre dazu ausdrücklich
von der Tochter beauftragt bzw. bevollmächtigt gewesen. Da eine solche Vollmacht
jedoch nicht vorlag, konnte auch keine entsprechende Verpflichtung bei der Tochter
entstehen.

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