DiagnosticNews  .  Dezember 2009 [aktuelle Ausgabe]

Unzulässige Drittverpflichtung der Tochtergesellschaft


Ausnahme bei Bevollmächtigung

Dem Urteil des Kassationsgerichtshofes in Handelssachen vom 15. September 2009 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Dienstleistungsunternehmen verklagte eine Gruppengesellschaft auf Provisionszahlung für die Vermittlung eines Handelsgeschäftes. Der Kläger berief sich auf ein Engagementschreiben der Obergesellschaft der Gruppe, aufgrund dessen die Provisionszahlungen von der Tochter zu leisten waren. Die Vorinstanz verurteilte die Tochter zur Zahlung. Der Kassationsgerichtshof verwarf die Entscheidung mit folgender Begründung:
In Ermangelung einer Absprache zwischen Mutter und Tochter und aufgrund des Fehlens einer Vermögenseinheit zwischen beiden Gesellschaften kann eine Tochtergesellschaft niemals durch ein Engagement, das von der Mutter einseitig eingegangen wurde, verpflichtet werden – außer sie wäre dazu ausdrücklich von der Tochter beauftragt bzw. bevollmächtigt gewesen. Da eine solche Vollmacht jedoch nicht vorlag, konnte auch keine entsprechende Verpflichtung bei der Tochter entstehen.

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