DiagnosticNews  .  Dezember 2009 [aktuelle Ausgabe]

Steuerliche Behandlung von Pachtrechten


Aufgabe der bisherigen Handhabung für das „droit d‘entrée“

Oft werden in Frankreich beim Abschluss eines Pachtvertrages („bail commercial“) Einmalzahlungen an den Verpächter geleistet („droit d’entrée“). Die Steuerverwaltung behandelte bisher die Zahlungen für den Abschluss eines Pachtvertrages beim Empfänger (Eigentümer) als sofortigen, zu 100% zu erfassenden Ertrag. Die Rechtsprechung hingegen, der sich nunmehr auch der Fiskus anschließt, erachtete die Zahlungen als zusätzliche Pachteinnahmen, die im Rahmen einer kontinuierlichen Dienstleistung des Pachtverhältnisses anfallen und deshalb auch über die Laufzeit des Pachtvertrages zu verteilen sind. Die zeitliche Zuordnung der Einmalbeträge ist nunmehr aufgrund einer parla mentarischen Anfrage vom 1. September 2009 darauf abzustellen, wofür sie geleistet werden und zwar:

• Handelt es sich um Vorteile, die ganz allgemein dem Pachtvertrag zuzuschreiben sind und als Gegenleistung dem Pächter während der Laufzeit zustehen, so stellen sie beim Verpächter Erträge aus einer fortlaufenden Dienstleistung dar. Sie sind deshalb von ihm über die Laufzeit zu verteilen.

• Werden hingegen durch die Zahlungen punktuelle Dienstleistungen zugunsten des Pächters erbracht, wie z.B. Umbauarbeiten, Kosten für Anpas sung vor Pachtvertragsbeginn oder andere Leistungen, die vor Abschluss des Vertrages erbracht wurden, so sind die Erträge hieraus zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns voll ertragsmäßig beim Verpächter zu erfassen.

Nicht zu verwechseln sind diese Zahlungen mit den Leistungen, die zwischen Vor- und Nachpächter getätigt werden. Dabei geht es nämlich um die Übertragung eines bestehenden Pachtvertrages und damit um den Eintritt in ein noch weiterexistierendes Vertragsverhältnis. Diese Zahlungen werden an den Vorpächter (Abtretender des Pachtvertrages) geleistet und betreffen die Entschädigung für die in diesem Vertrag vorhandenen Vorteile. Es handelt sich um die Zession eines Pachtrechtes („droit de bail“), das bestimmten handelsrechtlichen Schutzvorschriften und steuerlichen Sonderregelungen unterliegt.

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