DiagnosticNews . November 2009 [aktuelle Ausgabe]
Bericht des Präsidenten von börsennotierten Gesellschaften
Zusätzliche Aufgaben für den Abschlussprüfer
Der Bericht des Präsidenten einer börsennotierten Gesellschaft muss
bestimmte Angaben zum internen Kontrollsystem des Unternehmens enthalten. Dabei
ist insbesondere über die Funktionsweise des bestehenden Risikomanage
mentsystems zu berichten und die Einhaltung des Unternehmenskodex zu bestätigen.
Die
Abschlussprüfer dieser Gesellschaften sind nunmehr ab dem Geschäftsjahr,
das nach dem 30. Juni 2009 endet, verpflichtet, in ihren Berichten zu diesen
Angaben des Präsidenten Stellung zu nehmen und das bestehende Verfahren
des internen Kontrollsystems zu würdigen. Bei den Ausführungen der
Abschlussprüfer geht es dabei im Wesentlichen um die Aussage, inwieweit
die buchhalterischen und finanziellen Angaben des Unternehmens durch die existierenden
Kontrollmechanismen als abgesichert betrachtet werden können.
Darüber hinaus sind durch das neue Gesetz vom 12. Mai 2009 einige Präzisionen
zur Ablösung (Rotation) des französischen Abschlussprüfers bei
börsennotierten Gesellschaften und zu den berufsrechtlichen Voraussetzungen
für die Bestellung eines Sacheinlageprüfers erfolgt.
Gesetzestext
http://www.legifrance.gouv.fr
Weitere Erläuterungen
http://rfcomptable.grouperf.com/depeches/16640.html

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