DiagnosticNews . November 2009 [aktuelle Ausgabe]
Fortbildungsrecht („DIF”) wird teuer
Unternehmen sind beunruhigt
Das bereits seit 2004 bestehende individuelle Fortbildungsrecht der Arbeit
nehmer („droit individuel à la formation” – „DIF”),
beginnt nunmehr, die Unternehmen zu beunruhigen.
Nach dem „DIF” steht jedem Arbeitnehmer ein jährlicher Fortbildungsanspruch
in Höhe von 20 Stunden zu (wir berichteten bereits mehrmals ausführlich über
diesen Anspruch in den vorausgegangenen DiagnosticNews-Ausgaben). Die Arbeitnehmer
haben danach seit fünf Jahren die Möglichkeit, diesen Anspruch geltend
zu machen, oder aber auch, ihn bis zu einer Höchststundenzahl von 120
zu kumulieren. In den meisten Unternehmen wurde der „DIF”-Anspruch
bisher vorgetragen. In 2010, also nach sechs Jahren (entspricht 120 Stunden),
entfällt diese Möglichkeit. Es ist also davon auszugehen, dass die
Arbeitnehmer massiv vor dem Verfall von alten „DIF”- Rechten die
gesetzlich ihnen zustehenden Fortbildungsstunden beantragen werden. Die „DIF”-Ansprüche
mussten nach der bestehenden Gesetzeslage nicht zurückgestellt werden;
eine entsprechende bilanzielle Vorsorge ist deshalb auch in den meisten Unternehmen
nicht vorgenommen worden. Eine Geltendmachung der „DIF”-Ansprüche
wird demnach zu erheblichen Zeitausfällen und Kosten für die Fortbildungsaktionen
bei den Gesellschaften führen. Berechtigte Gründe für viele
Firmen, sich in Krisenzeiten zu beunruhigen.
Der französische Rechnungshof schätzt den gesamten „DIF”-Aufwand
für sechs Jahre auf 77 Mrd. €.
Weitergehende Erläuterungen zum DIF:
http://www.travail-solidarite.gouv.fr
Stellungnahme des französischen Rechnungslegungsrates CNC:
http://www.focuspcg.com
Französisches Arbeitsministerium (Ministère du travail, des relations
sociales et de la solidarité):
www.travail-solidarite.gouv.fr
www.travail.gouv.fr

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