DiagnosticNews . November 2009 [aktuelle Ausgabe]
Sofortige Ausschüttung der gesetzlichen Gewinnbeteiligung möglich
Aufgabe der bisherigen fünfjährigen Haltefrist
Bei der französischen Gewinnbeteiligung („participation aux résultats“),
die für alle Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern gesetzlich angeordnet
ist, konnte bisher grundsätzlich erst nach einer Frist von fünf Jahren
der Gewinnanteil an die Arbeitnehmer ausgeschüttet werden. Das Gesetz
sah einige Ausnahmefälle vor, wie z.B. Ausscheiden aus dem Unternehmen,
Heirat, Todesfall des Begünstigten etc., bei denen eine vorzeitige Auszahlung
beantragt werden kann. Darüber hinaus wurde auch in der Vergangenheit
mehrmals von Regierungsseite, insbesondere um den privaten Konsum anzustoßen,
eine vorgezogene Ausschüttung angeordnet.
Die obligatorische fünfjährige Haltefrist vor Auszahlung wird nunmehr
aufgegeben. Die Arbeitnehmer können ab dem Geschäftsjahr, das nach
dem 3. Dezember 2008 endet, unverzüglich ihre Rechte auf die Auszahlung
der Gewinnbeteiligung geltend machen. Allerdings verzichten sie im Falle einer
vorzeitigen Ausschüttung auch auf die bisher geltende Freistellung von
der Einkom mensbesteuerung.
Um dieses Verfahren einzuleiten, ist der Arbeitgeber
zunächst verpflichtet,
dem Arbeitnehmer den ausschüttbaren Betrag anzuzeigen. Ab diesem Zeitpunkt
läuft eine Frist von 15 Tagen, in der der Arbeitnehmer seine Rechte geltend
machen kann. Das Unternehmen wiederum muss dann, sobald die Auszahlung beantragt
wird, spätestens aber vor dem ersten Tag des fünften Monats nach
Beendigung des Geschäftsjahres die Zahlung tätigen.
Die Unternehmen
sind nunmehr angewiesen, die bestehenden Gewinnbeteiligungsvereinbarungen nach
vorausgegangener Befragung des Betriebsrates entsprechend anzupassen.
Des Weiteren
ist es seit dem 5. Dezember 2008 möglich, die gesetzliche
Gewinnbeteiligung auch auf die Leitungsorgane (Präsident, Geschäftsführer
etc.) des Unternehmens auszudehnen, die bisher hiervon ausgeschlossen waren.
Hierzu bedarf es ebenfalls einer entsprechenden Änderung der bestehenden
Vereinbarung.
Hintergrundinformationen zur Gewinnbeteiligung:
http://www.ladocumentationfrancaise.fr/dossiers/epargne-salariale/index.shtml

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