DiagnosticNews . November 2009 [aktuelle Ausgabe]
Stress am Arbeitsplatz
Umsetzung der europäischen Rahmenvorschrift
Durch Verwaltungserlass vom 23. April 2009 wurden die europäischen Rahmenbestimmungen
zum Stress am Arbeitsplatz (8. Oktober 2004) in die französischen Branchenabkommen
und damit in nationales Recht übernommen. Damit soll ein besseres Verständnis
für die bestehenden Gefahren aus dem „Stress am Arbeitsplatz“ sowohl
für die Arbeitnehmer als auch die Arbeitgeber erreicht werden. Die Bestimmungen
schlagen eine Reihe von Verhaltensregeln vor, wodurch das Stressproblem aufgedeckt,
vorausgesehen und beseitigt werden soll.
Stress ist ein subjektives Phänomen, wobei die Betroffenen in gleichen
Situationen unterschiedlich reagieren. Sobald ein Stressproblem am Arbeitsplatz
wahrgenommen wird, muss ein Aktionsplan eingeleitet werden, um es zu eliminieren,
oder aber zumindest zu reduzieren. Dabei obliegt es dem Arbeitgeber, die körperliche
und mentale Gesundheit des Mitarbeiters zu sichern. Gleichzeitig ist aber auch
der Arbeitnehmer verpflichtet, sich den entsprechenden Schutzvorschriften,
die vom Arbeitgeber erlassen werden, zu unterwerfen.
Die beim Kampf gegen den
Stress am Arbeitplatz ergriffenen Maßnahmen
können kollektiver oder auch individueller Art sein. Sie sollen darauf
abzielen, die Arbeitsorganisation und die Bedingungen zu verbessern. Die Maßnahmen
sind in Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmern und deren Vertretern auszuarbeiten.
Sie sind regelmäßig zu bewerten und an die Gegebenheiten anzupassen.
Weiterführende Links:
Europäische Rahmenbestimmung vom 8. Oktober 2004
http://www.ueapme.com/docs/various/2004/Accord-cadre%20STRESSfinal.pdf

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