DiagnosticNews . November 2009 [aktuelle Ausgabe]
Wegfall der Gewerbesteuer ab 2010
Einführung einer Ersatzabgabe
(„cotisation économique territoriale” – „CET”)
Die seit Bestehen der Gewerbesteuer an ihr geübte Kritik, die sich insbesondere
auf ihre Berechnungsbasis bezog (Lohnsumme und Investitionen) und damit eine äußerst
wirtschaftsfeindliche Abgabe entstehen ließ, kann nunmehr verstummen. Die
alte Gewerbesteuer wird definitiv ab 1. Januar 2010 wegfallen. Eine völlige
Befreiung von dieser Belastung wird jedoch nicht eintreten, da – erfindungsreich
wie die französische Steuergesetzgebung nun mal ist – an ihre Stelle
eine neue Abgabe, die „cotisation économique territoriale” treten
wird.
Die Abgabe wird sich aus zwei verschiedenen Elementen, nämlich einer
lokalen Aktivitätsabgabe („cotisation locale d’activité”, „CLA”)
und einer Zusatzabgabe („cotisation complémentaire”, „CC”)
zusammensetzen. Ganz generell kann hierzu angemerkt werden, dass die „cotisation
locale d’activité” einen Teil der alten Gewerbesteuer, nämlich
den, der sich auf die Mietwerte des Grundvermögens bezieht, übernimmt.
Der weitaus größere Anteil der ehemaligen Gewerbesteuer, der die
Investitionen auf das bewegliche Anlagevermögen betrifft, wird hingegen
völlig wegfallen.
Die Zusatzabgabe („cotisation complémentaire”) entspricht
der derzeitigen „Mindestgewerbesteuer”, die sich auf den erzeugten
Mehrwert des Unternehmens bezieht. Die Berechnungsgrundlage wird erweitert
und der bisherige Prozentsatz verändert. So werden zukünftig alle
gewerbetreibenden Unternehmen mit Umsätzen von mehr als 500.000 € (bisher
erst ab 7,6 Mio. €) dieser Abgabe unterliegen. Auch soll sich die Ermittlung
des erzeugten Mehrwertes („valeur ajoutée”) des Unternehmens ändern
und mit einem progressiven Prozentsatz von 1,5% belastet werden. Insgesamt
soll jedoch die „CET”, d.h. die Summe von „CLA” und „CC” sich
auf 3% der „valeur ajoutée” begrenzen.
Die Reform soll am
1. Januar 2010 in Kraft treten, d.h. die Unternehmen werden bereits in 2010
in den Genuss einer wesentlich geringeren „neuen Gewerbesteuer” kommen.
Das
Loch im Haushaltsbudget 2010 wird sich unter Berücksichtigung einer
noch genau festzulegenden neuen „CO2-Steuer” („taxe carbone”)
auf geschätzte 2,8 Mrd. € belaufen. Ein Teil hiervon soll durch eine
vorgeschobene Körperschaftsteuervorauszahlung auf der Basis der Unternehmensergebnisse
2010 vor dem 31. Dezember 2010 finanziert werden. Die Regierung schätzt
den „Vorwegbetrag” auf ca. 1,5 Mrd. €.
Weiterführende Links:
Ausführungen des Finanzministeriums zum französischen
Haushalt :
http://www.budget.gouv.fr/presse/dossiers_de_presse/plf2009/plf2009_som.php
Regierungserklärung zur Reform der Gewerbesteuer:
http://www.gouvernement.fr/gouvernement/la-reforme-de-la-taxe-professionnelle
Französische Finanzverwaltung
www.impots.gouv.fr

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