DiagnosticNews . Oktober 2008 [aktuelle Ausgabe]
Sozialrecht . Abzugsfähigkeit von „Firmenseminaren
Kriterium: Gesellschaftsinteresse
Die von einer Gesellschaft getragenen Kosten für ein in Marokko stattgefundenes Firmenseminar wurden von der Sozialversicherung als nicht abzugs fähig erachtet und als Sachbezug den teilnehmenden Mitarbeitern für deren Sozialabgaben unterworfen.
Damit diese Kosten als Betriebsausgaben hätten angesetzt und von den Sozialversicherungsbeiträgen hätten befreit werden können, ist Voraussetzung, dass die getätigten Ausgaben im Interesse des Unternehmens erfolgen. Dies kann jedoch im vorliegenden Falle, in dem die Mitarbeiter während der Tagung nur zur Hälfte arbeiteten und darüber hinaus ihre Angehörigen bei einer nur geringen finanziellen Beteiligung mitnehmen konnten, nicht angenommen werden. Damit entfällt auch das Rechtfertigungsmotiv, dass die Reise und der Aufenthalt im Unternehmensinteresse erfolgten. Die Tatsache, dass zumindest während der Hälfte der Zeit gearbeitet wurde, ist dabei unbeachtlich. Die gesamten Tagungskosten sind damit als Sachbezug der Mitarbeiter zu deklarieren.

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