DiagnosticNews . Mai 2008 . Steuerrecht

Forderungsverzicht bei Sanierungsverfahren

Steuerliche Zurechnung des Ertrags

Der Schuldenerlass stellt beim Schuldner einen zu versteuernden Ertrag dar. Dabei erhebt sich jedoch die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Versteuerung zu erfolgen hat. Ist der Ertrag generell dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem er ausgesprochen wurde, oder erst später bei Eintritt der mit dem Forderungsverzicht verbundenen Bedingung?

In dem vorliegenden Urteil des Berufungsgerichts von Lyon (11. Oktober 2007) wurde im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens („redressement judiciaire“) ein Sanierungsplan festgelegt, der einen Teilverzicht auf die Gesamtverbindlichkeiten unter der Bedingung vorsah, dass der vereinbarte Tilgungsplan eingehalten würde. Danach war die Ermäßigung der Verbindlichkeit, d.h. der Schuldenerlass, erst mit der letzten Zahlungsrate, d.h. der Erfüllung des Sanierungsplanes definitiv geworden. Das Berufungsgericht vertritt die Auffassung, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung des Sanierungsplanes der Forderungsverzicht dem Grunde und der Höhe nach noch nicht als sicher anzusehen sei. Eine steuerliche Zuordnung des hieraus entstehenden Ertrags sei damit auch noch nicht möglich. Die Löschung der Verbindlichkeit sei an eine aufschiebende Bedingung geknüpft gewesen, nämlich die Erfüllung der vom Schuldner eingegangenen Engagements, d.h. die Begleichung sämtlicher Raten.

Das obige Urteil befindet sich im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Kassationshofes für Forderungsverzichte bei Kollektivverfahren. Die Genehmigung eines Sanierungsplanes und der damit verbundene Teilverzicht auf die Verbindlichkeiten stellt nur ein Versprechen auf einen außerordentlichen Ertrag dar.

Die vorliegende Entscheidung bringt eine begrüßenswerte Klarstellung für die steuerliche Zuordnung von Forderungserlassen im Rahmen von Sanierungsverfahren. Die steuerliche Behandlung des Forderungsverzichts ist damit auch identisch mit den handelsrechtlichen Vorschriften, die die ertragliche Erfassung des Verzichts von der letzten Ratenzahlung abhängig machen.

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