DiagnosticNews . Mai 2008 . Handelsrecht

Immobilie als Sachdividende

Registersteuerpflicht entfällt

Dividenden, die normalerweise in Form von Geldausschüttungen vorgenommen werden, können auch durch Verteilung von Sachgegenständen erbracht werden. So hatte der Kassationshof bereits vor Jahren entschieden: Dividendenzahlungen durch Ausgabe eigener Anteile sind nicht einer registersteuerpflichtigen Anteilsübertragung gleichzusetzen. In gleicher Weise beurteilte der höchste Gerichtshof die Einräumung von Immobilienrechten anstelle von Gelddividenden. Die Finanzverwaltung hatte im vorliegenden Fall die Dividendenausschüttung, die effektiv durch die Übertragung einer Immobilie erfolgte, als einen geldwerten Übertragungsakt angesehen und ihn der Registersteuer unterworfen.

Der Kassationshof verwarf die Ansicht der Steuerbehörde. Danach stellt der zu beurteilende Dividendenausschüttungsbeschluss einen einseitigen Rechtsakt und keinen Vertrag dar. Auch der Tatbestand einer geldlichen Eigentumsübertragung entfällt. Anders hingegen ist die Frage der Versteuerung eines eventuellen Buchgewinnes zu beurteilen. Die durch den Vorgang verursachte Bewegung im Anlagevermögen schließt eine entsprechende Besteuerung nicht aus.

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