DiagnosticNews . April 2008 . Strafrecht

Strafrechtliche Verantwortung des Unternehmensleiters

Verschulden bei Arbeitsunfall

Bei einer Maschinenreparatur wurde ein Techniker verletzt, nachdem die Maschine wieder in Gang gesetzt worden war, obwohl das Sicherheitssystem ausgeschaltet blieb. Die auf der Maschine angebrachte Betriebsanleitung war in deutscher Sprache abgefasst, und die Gebrauchsanweisung, die zwar in französischer Sprache vorlag, betraf nur teilweise die Maschine. Nach den zur Verfügung stehenden Informationen waren alle betroffenen Mitarbeiter nur unzureichend über die erforderliche Vorgehensweise bei der Bedienung in Kenntnis gesetzt worden.

Der angerufene Kassationshof bejaht mit Urteil vom 6. November 2007 die strafrechtliche Verantwortung des Unternehmensleiters und befindet ihn zusammen mit der Gesellschaft der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig. Der Unternehmensleiter wird dabei zu vier Monaten Gefängnis auf Bewährung sowie zwei Geldstrafen von je 1.500 €, hingegen das Unternehmen zu einer Geldstrafe von 10.000 € verurteilt. Die Tatsache, dass der Unternehmensleiter nicht dafür Sorge trug, die Arbeitnehmer ausreichend auszubilden und auch nicht das erforderliche Arbeitsumfeld schuf, das den eingetretenen Unfall hätte vermeiden können, stellt ein ihm anzulastendes Verschulden dar („faute caractérisée“). Der Unternehmensleiter hätte aufgrund seiner Erfahrung und technischen Kompetenz die Gefahr, der er seine Mitarbeiter aussetzte, erkennen müssen. Hierin sah das Gericht ein besonders schweres Verschulden.

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