DiagnosticNews . April 2008 . Internet

Werbung im Internet

Irreführende Angaben bei Google

Im Rahmen einer vor dem Verwaltungsgericht Paris erhobenen Klage wurde der Gesellschaft Google vorgeworfen, im Internet irreführende Werbung betrieben zu haben. In dem vorliegenden Sachverhalt wurden neben den klassischen Suchergebnissen unter der mit „Anzeige“ – in Französisch „liens commerciaux“, d.h. „Handelsbeziehungen“ – betitelten Spalte bezahlte Links aufgeführt. Die Bezeichnung „Handelsbeziehung“ und die Tatsache, dass die Suchergebnisse auf der gleichen Webseite wie die bezahlten Links erscheinen, könnte – so führte das Urteil aus – einen Internetsurfer dazu verleiten, zwischen beiden, d.h. gesuchter und anzeigender Gesellschaft, eine Handelsbeziehung zu vermuten.

Das Berufungsgericht von Paris sieht Google als verantwortlich für den dadurch entstandenen Eindruck. Es verurteilt Google zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von jeweils 1.500 € an die verschiedenen Gesellschaften, Inhaber von großen Marken, die sich in der Vorgehensweise von Google geschädigt sehen. Darüber hinaus wird Google verboten, diese Praktiken gegenüber den Klägerinnen fortzusetzen. Für den Fall der Nichteinstellung der Anzeigen wird eine Strafe von 500 € für jeden Tag der Weiterführung festgelegt.

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