DiagnosticNews . Februar 2008 . Arbeitsrecht

Wird der Pfingstmontag wieder zum Feiertag?

Regierung reformiert Regelung zum „Sozialtag“

Bereits in 2005 wurde in Frankreich, um den hohen Bedarf an Pflegeleistungen für Senioren zu finanzieren, ein zusätzlicher unbezahlter Arbeitstag eingeführt. Dabei waren die Unternehmen bei der Wahl des Zeitpunkts, an dem dieser Tag eingesetzt werden sollte, frei. Er war jedoch im Rahmen von Branchen- oder Unternehmenstarifverträgen explizit festzulegen. Für Unternehmen, die keinen spezifischen Tag benannten, wurde der Pfingstmontag automatisch zum normalen Arbeitstag.

Diese Regelung führte zu heftigen Debatten und zu einem heillosen Durcheinander. Einige Schulen blieben am Pfingstmontag weiterhin geschlossen, während die Eltern in der Regel arbeiten mussten.

Die französische Regierung versucht nun, zumindest teilweise das Problem zu lösen. Für 2008 soll deshalb der Gesetzestext dahingehend abgeändert werden, dass zukünftig nicht mehr auf den Pfingstmontag verwiesen wird. Damit fällt die bisher bestehende Automatik weg, denn jedes Unternehmen muss seinen zusätzlichen Arbeitstag selbst bestimmen. Der Pfingstmontag dürfte hierdurch wieder zum Feiertag werden, was zumindest die Kirchen und die Touristikbranche freuen dürfte. In 2008 – der Pfingstmontag fällt auf den 12. Mai – wird sich unter Miteinbeziehung des 8. Mai (ebenfalls ein gesetzlicher Feiertag) – ein besonders langes Urlaubswochenende ergeben.

Ob dadurch auch die bisherige Konfusion um den zusätzlichen Arbeitstag beseitigt werden kann, bleibt abzuwarten, denn den Branchen bzw. Unternehmen bleibt es weiterhin freigestellt, welchen Tag sie in Zukunft als zusätzlichen Arbeitstag bestimmen.

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