DiagnosticNews . Februar 2008 . Arbeitsrecht

Reform des französischen Arbeitsvertrages

Überraschende Einigung der Tarifpartner

Nach langen und zähen Verhandlungen ist den französischen Tarifpartnern der Durchbruch doch noch gelungen. Unter hohem Zeitdruck verhandelten die Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber über eine grundlegende Reform des französischen Arbeitsvertrages. Die Regierung hatte mehrfach gedroht, im Falle des Scheiterns der Verhandlungen die seit langem benötigte Reform per Gesetz durchzusetzen.

Im Einzelnen sieht die Vereinbarung, der alle Gewerkschaften bis auf die kommunistische CGT zugestimmt haben, vor, dass künftig:

  • der unbefristete Arbeitsvertrag („contrat à durée indéterminée“ – CDI) eine längere und einmalig verlängerbare Probezeit für die Arbeitnehmer vorsehen kann,
  • befristete Arbeitsverträge („contrat à durée déterminée“ – CDD) bis zu 36 Monate (bisher höchstens 18 Monate) laufen können, wenn sie eine spezifische Mission betreffen,
  • eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses in beiderseitigem Einvernehmen ohne Verzicht auf Arbeitslosenunterstützung und Entschädigungszahlungen möglich sein kann,
  • bestimmte Rechte des Arbeitnehmers (Fortbildung, Krankenversicherung,...) auf den neuen Arbeitgeber übertragbar werden,
  • Abfindungszahlungen gedeckelt sind.

Es bleibt abzuwarten, ob die getroffenen Vereinbarungen zu dem großen Durchbruch verhelfen. Zumindest zeigen sie aber, dass auch in Frankreich ein konstruktiver Dialog zwischen Gewerkschaften und Unternehmen möglich ist. Den Tarifpartnern stehen aber noch weitere zähe Verhandlungen bevor.

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