DiagnosticNews . Oktober 2007 . Konjunktur
Abfindungen für Ruheständler in Zukunft sozialabgabenpflichtig?
Regierung versucht Schlupflöcher zu schließen
Hohe Defizite bei der französischen Sozialversicherung zwingen die Regierung, konsequent nach neuen Einnahmequellen zu suchen. Derzeit im Visier des Gesetzgebers sind Pensionäre, die vor Erreichen des 65. Lebensjahrs in den Ruhestand geschickt werden.
Sollten die derzeitigen Pläne der Regierung tatsächlich zum Gesetz werden, könnten ab 2008 die Abfindungszahlungen an diese Ruheständler einer neuen Abgabe unterworfen werden. In Frankreich werden an in den Ruhestand gehende Arbeitnehmer Abfindungszahlungen geleistet. Die Höhe der Abfindung hängt von der Dienstzugehörigkeit des ausscheidenden Arbeitnehmers und der Branche des Unternehmens ab. Laut dem letzten Bericht des französischen Rechnungshofes wurden in 2005 85.000 Arbeitnehmer vorzeitig in den Ruhestand versetzt; die dabei gezahlte Abfindung belief sich im Durchschnitt pro Arbeitnehmer auf 13.000 EUR.
Bisher waren diese Abfindungen steuer- und sozialabgabenfrei. Auf einen Teil dieser Abfindung soll der Arbeitgeber ab 2008 eine neue Sozialabgabe leisten müssen. Betroffen davon sind jedoch nur die Arbeitnehmer, die beim Versetzen in den Ruhestand noch nicht 65 Jahre alt sind. In 2008 soll die Abgabe zunächst 25% der Abfindung betragen, um dann ab 2009 auf 50% anzusteigen.
Die Regierung erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 300 Mio. EUR pro Jahr.

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