DiagnosticNews . Oktober 2007  . Konkursrecht

Vorinsolvenzverfahren bei der Tochtergesellschaft

Vermögenslage der Mutter hiervon unabhängig

Das seit 1. Januar 2006 bestehende Vorinsolvenzverfahren ("procédure de sauvegarde"), das Unternehmen helfen soll, rechtzeitig einen drohenden Konkurs abzuwenden, findet in Frankreich immer mehr Zuspruch. Es liegen mittlerweile erste höchstrichterliche Urteile vor, die Hilfestellung für die Anwendung des Verfahrens geben.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob eine Tochtergesellschaft, bei der finanzielle Engpässe eintraten, den Schutz dieses Verfahrens beantragen könne, unabhängig davon, dass sich ihre Muttergesellschaft in geordneten Finanz- und Vermögensverhältnissen befände. Der Kassationshof bejahte diese Frage und gestattete die "procédure de sauvegarde" zugunsten der Tochtergesellschaft unabhängig von der Lage ihrer Mutter.

Die Ablehnung des Verfahrens konnte nach Ansicht des Gerichtes nur dann in Betracht gezogen werden, wenn die Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochter verbindliche Unterstützungszusagen (z.B. Patronatserklärung, Garantie etc.) für eine entsprechende Situation abgegeben hätte. In einem solchen Falle hätten dann für die Prüfung des Vorliegens der Kriterien der "procédure de sauvegarde" die Zusagen der Mutter und deren Auswirkungen auf die Beseitigung der finanziellen Schwierigkeiten der Tochter berücksichtigt werden müssen.

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