DiagnosticNews . Oktober 2007  . Handelsrecht

Unlauterer Wettbewerb im Internet

Muss die ausländische Webseite auf französische Vorschriften hinweisen?

Das Verwaltungsgericht Paris entschied, dass eine ausländische Internetseite, die sich an französische Kunden wendet, nicht verpflichtet ist, diese über die in Frankreich bestehenden Vorschriften zu informieren.

In dem zugrunde liegenden Sachverhalt warf ein französischer Verkäufer einem ausländischen Konkurrenten vor, auf seiner Internetseite unbespielte CDs und DVDs angeboten, aber die französischen Interessenten nicht darauf hingewiesen zu haben, dass sie im Falle eines Kaufs unaufgefordert eine Abgabe an die französische Organisation "Sorecom" oder "Copie France" zu leisten hätten. Der französische Kläger sah in der Tätigkeit des ausländischen Verkäufers einen "unlauteren Wettbewerb"; das Gericht folgte dieser Meinung nicht.

Der abgewiesene Kläger legte gegen das Urteil Revision beim Kassationshof ein.

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