DiagnosticNews . Oktober 2007 . Arbeitsrecht
Stock-Optionen bald sozialabgabenpflichtig
Französischer Rechnungshof rügt bisherige Praxis
Angesichts immer größerer Verluste bei der französischen Sozialversicherung - in 2007 wird mit einem Verlust von 8,9 Mrd. EUR gerechnet, für 2008 ist sogar von über 12 Mrd. EUR die Rede - besteht akuter Handlungsbedarf. So ist es auch nicht verwunderlich, dass die französische Regierung nun eine Idee aufgreift, die vor kurzem vom Präsidenten des Rechnungshofs ("Cour des Comptes"), Philippe Séguin, aufgeworfen wurde. Dieser hatte in einer Rede die verschiedenen Möglichkeiten kritisiert, durch die Einkünfte von Sozialabgaben befreit würden (gesetzliche Arbeitnehmergewinnbeteiligung, Abfindungen für Ruheständler, Stock-Optionen, ...). Laut Séguin entgingen der Sozialversicherung dadurch Einnahmen zwischen 6 und 8,3 Mrd. EUR pro Jahr, wovon allein 3 Mrd. EUR auf Stock-Optionen zurückzuführen seien. Ferner, so argumentiert Séguin, handele es sich um eine Ungleichbehandlung gegenüber denjenigen Arbeitnehmern, deren Bezüge (Gehälter und Prämien) vollständig der Sozialversicherung unterworfen seien.
Die Einführung von Sozialabgaben auf die gesetzliche Arbeitnehmergewinnbeteiligung erscheint politisch kaum durchsetzbar. Daher konzentriert sich die Debatte auf die Behandlung der Stock-Optionen, die sowieso schon durch einige Skandale in der breiten Öffentlichkeit permanent angeprangert werden. Im Gespräch ist eine Sonderabgabe von 3% auf die Veräußerungsgewinne, die bei der Realisierung der Optionen entstehen. Gewerkschaften und Opposition haben hierzu bereits ihre Zustimmung signalisiert.

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