DiagnosticNews . Oktober 2007  . Steuerrecht

Regierung reformiert Dividendenbesteuerung

Einführung einer pauschalen Quellensteuer ab 2008

Der Entwurf des Haushaltsgesetzes 2008 ("Loi de Finances") sieht vor, die Dividendenbesteuerung umfassend zu reformieren. Demnach soll ab 2008 eine neue Quellensteuer auf Dividenden eingeführt werden. Die Dividenden würden danach mit einem Steuersatz von nur noch 16% zuzüglich der Sozialsteuern (CRG und CRDS), die insgesamt weitere 11% ausmachen, besteuert werden. Derzeit unterliegen die Dividenden der normalen Einkommensbesteuerung und fließen in deren Progression mit ein. Für Steuerpflichtige in der höchsten Steuerstufe beträgt der marginale Spitzensteuersatz 40%. Die Entlastung wäre für Spitzenverdiener nicht unerheblich, wobei jedoch zu berücksichtigen ist, dass im Augenblick nur 60% der Dividendenbasis zur Besteuerung herangezogen wird.

Kritiker argwöhnen, die Reform ziele hauptsächlich auf eine kurzfristige Sanierung des französischen Haushaltsdefizits ab. Die neue Quellensteuer könnte dem Staat in 2008 einmalig zu zusätzlichen Steuereinkünften verhelfen, nämlich dann, wenn die Dividenden aus 2007 ausgeschüttet werden. Nach dem bisherigen System wäre die hierauf anfallende Einkommensteuer erst in 2009 bei Einreichung der Einkommensteuererklärung fällig gewesen.

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