DiagnosticNews . Oktober 2007  . Steuerrecht

Stärkere Förderung der Forschung

Ausweitung des bestehenden Systems

Forschung und Entwicklung werden seit Jahren im Rahmen von so genannten steuerlich geltend zu machenden Steuergutschriften ("crédit d'impôt recherche") unterstützt. Die neuen Bestimmungen für 2008 sehen vor, dass die bisherige Begrenzung auf den Zuwachs gegenüber dem Vorjahr aufgegeben werden und nun der Gesamtaufwand des Geschäftsjahres in die Berechnung der Steuergutschrift einfließen soll. Bis zu einem jährlichen Forschungsaufwand von 100 Mio. EUR soll der Steuergutschriftsatz 30%, darüber hinaus unbegrenzt 5% betragen.

Das bisherige System gewährte eine Unterstützung von 10% der getätigten Forschungsaufgaben, die jedoch auf einen Maximalbetrag von 16 Mio. EUR beschränkt waren. Der neue "crédit d'impôt recherche" stellt damit eine erhebliche Verbesserung gegenüber den alten Bestimmungen dar. Die französische Regierung sieht eine zusätzliche Belastung von 800 Mio. EUR für 2009 und von 1,3 Mrd. EUR für 2010 vor.

Für Unternehmen, die erstmalig eine Forschungssteuergutschrift oder seit länger als fünf Jahren keine solche mehr erhalten, erhöht sich der Satz der Steuergutschrift auf 50%. Darüber hinaus wird nach den neuen Bestimmungen eine Anrechnung einer negativen Steuergutschrift bzw. eines negativen Zuwachses gegenüber dem Vorjahr auf die neu berechnete Steuergutschrift aufgegeben.

Des Weiteren ist die Finanzverwaltung nun verpflichtet, entsprechend gestellte Anträge innerhalb von drei Monaten gegenüber bisher sechs Monaten zu beantworten.

Die Steuergutschrift wird direkt von der Körperschaftsteuerschuld abgezogen. Soweit der "crédit d'impôt recherche" höher ist als die Jahreskörperschaftsteuer, ergibt sich für den Überschussbetrag eine aktivierbare Steuerforderung gegenüber der Finanzverwaltung, die drei Jahre vortragbar ist bzw. mit eventuellen Körperschaftsteuerzahlungen verrechnet werden kann. Nach Ablauf von drei Jahren ist die Forderung

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