DiagnosticNews . September 2007 . Konjunktur
Nur geringe Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns
Bescheidenheit ist das diesjährige Motto bei der Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns. Der „Salaire Minimum de Croissance“ (SMIC) erhöht sich lediglich um 2,06% und beträgt damit 1.280 EUR im Monat und 8,44 EUR in der Stunde (gegenüber 1.254 EUR bzw. 8,27 EUR bisher). Die „SMIC“-Erhöhung gilt seit dem 1. Juli 2007.
Der jährlichen Anhebung des „SMIC“ liegt die Preisentwicklung in Frankreich zugrunde. Bisher war der „SMIC“ daher auch ein Mittel, um politisch Punkte zu sammeln. Die sozialistische Opposition verlangte noch vor den letzten Wahlen eine rasche Anhebung des „SMIC“ auf 1.500 EUR.
Die neue französische Regierung hat indes jedoch beschlossen, die Erhöhung auf ein Minimum zu beschränken. Bis zum Ende des Jahres soll zudem eine Kommission Vorschläge ausarbeiten, um die Berechnungsmodalitäten des „SMIC“ grundlegend zu reformieren. An eine Abschaffung des „SMIC“ wird jedoch dabei nicht gedacht.
Der „SMIC“ ist für sämtliche Unternehmen aller Branchen verpflichtend.

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