DiagnosticNews . September 2007 . Insolvenzrecht
Gläubigerstellung bei Konkurs von Personengesellschaften
Direkte Zahlungsverpflichtung der Gesellschafter
Die Gesellschafter einer Personengesellschaft konnten bisher für die Schulden der Gesellschaft nur dann zur Rechenschaft gezogen werden, soweit die Gläubiger zunächst ohne Erfolg das Unternehmen auf Zahlung verklagt hatten.
Der Kassationshof stellte hierzu fest, dass im Falle eines gerichtlichen Liquidationsverfahrens einer Personengesellschaft die Gläubiger nun direkt gegen die Gesellschafter vorgehen können.
Dabei ist es nicht mehr erforderlich, die Untauglichkeit der Vollstreckungsmaßnahme bei der Gesellschaft abzuwarten. Die ordnungsgemäße Anmeldung der Forderung im Liquidationsverfahren ist ausreichend. Durch die Entscheidung des Kassationshofs wird das bestehende System aufgegeben, das dem Gläubiger die Langsamkeit von Liquidationsverfahren und die Chance, noch rechtzeitig bei den Gesellschaftern ihre Forderungen einzutreiben, anlastete. In Zukunft kann er direkt gegen die Gesellschafter vorgehen, wodurch eine gewisse Besserstellung erreicht wird.

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