DiagnosticNews . September 2007  . Zivilrecht

Informationspflicht der Bank

Haftung für Nichtzahlung

Eine Bank hatte einen ihrer Kunden nicht über gewisse Zahlungsunsicherheiten bei einer Gesellschaft informiert, mit der der Kunde den Verkauf eines Warenbestandes vereinbarte. Insbesondere hatte sie ihm gegenüber verschwiegen, dass diese Gesellschaft die Hälfte ihres Grundkapitals während der letzten drei Geschäftsjahre verloren hatte und von der „Banque de France“ mit der Kreditwürdigkeitsnote X6 eingestuft worden war. Der Kunde trat nach Abschluss des Kaufvertrags die Kaufpreisforderung an die Bank ab. Die Gesellschaft fiel kurze Zeit danach in Konkurs. Die Bank forderte von ihrem Kunden die Zahlung aus der Abtretung des Kaufpreises. Der Kunde lehnte dies mit der Begründung ab, er sei über das bestehende Risiko bei der Gesellschaft von der Bank nicht informiert worden.

Der Kassationshof schloss sich in der Entscheidung vom 20.3.2007 der Auffassung des Kunden an. Die Bank hätte die negativen Elemente bezüglich der Kreditwürdigkeit der Gesellschaft an ihren Kunden weiterleiten müssen, um ihm eine bessere Einschätzung des Risikos, das bei Abschluss des Kaufvertrags bestand, zu vermitteln.

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