DiagnosticNews . Juli 2007 . Steuerrecht
Kommt die Quellensteuer doch erst in 2010?
Frankreich debattiert über die Einführung des Lohnsteuereinbehalts
Wenn es nach dem letzten französischen Finanzminister gegangen wäre, würde bereits ab 2009 die Einkommensteuer von den Arbeitgebern abgeführt werden. Doch die Experten warnen: Frühestens 2010 wird die Organisation der Finanzverwaltung für diese grundlegende Änderung angepasst sein.
200 bis 500 Millionen Euro soll das neue Einziehungsverfahren an zusätzlichen Steuereinnahmen bringen. Verständlicherweise sind die Arbeitgeber über den zusätzlichen Arbeitsaufwand wenig erbaut. Die ursprünglich anvisierten steuerlichen Kompensationen hierfür sind jedoch mittlerweile vom Tisch. Den Steuerpflichtigen wird die Reform weiterhin durch die Maßnahme „ein Jahr ohne Steuern“ schmackhaft gemacht.
Bisher zahlen die französischen Steuerpflichtigen ihre Einkommensteuer selbst, und zwar im darauf folgenden Jahr – 2007 wird die Steuer auf die Einkünfte aus 2006 erklärt und abgeführt. Die Steuer ist somit immer im Verzug, um auf Einkommensveränderungen reagieren zu können. Dies soll, so die Befürworter der Reform, dadurch vermieden werden, dass die Steuer in Zukunft direkt vom Einkommen abgezogen und vom Arbeitgeber abgeführt wird. Im Jahr der Reform würde dann das Vorjahr – um eine doppelte Steuerlast zu vermeiden – von der Einkommensteuer unter gewissen Bedingungen freigestellt.
Dass die Reform kommen muss, darüber sind sich inzwischen alle Beteiligten einig. Nur über den Zeitpunkt wird noch gestritten. Wir werden recht bald die Meinung der neuen Leitung des Finanzministeriums zu dieser Frage kennen.

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